Der F/ächenbeitrag setzt sich gem. §§ 1, 4 und 5 der Beitragssatzung wie folgt zusammen:

Anrechenbare Grundstücksfläche * Faktor der Geschosszahl * Beitragssatzl m 2

a) Flächenbeitrag:

Grundstücksgröße:

44.349,00 m2

davon anrechenbare
Grundstücksfläche
4- Abs. 5)

29.559,00 m 2

Faktor Geschosszahl 4)

0,5

. Beitragssatz 5 Abs. 1, 2)

0,92€/m2

I Flächenbeitrag

(29.559,00 m2 * 0,5 * 0,92 €I m")

13.597,14

b) Der Aufwandsersatz ist gem. § 5 Abs. 3 der Beitragssatzung des TAV zusätzlich zum
Flächenbeitrag in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten:

Haus- und Grundstücksanschluss

0,00

Gesamt

(29.559,00m2 * 0,5* 0,92€/m2 + O,OO€)

13.597,14

Wir werden Sie gerne beraten.

Sollten Sie von Ihrem Recht auf Anhörung nicht Gebrauch machen, ergeht nach Ablauf der
gestellten Frist ein rechtmäßiger Bescheid.

Bitte leisten Sie noch keine Einzahlung aufgrund dieser Anhörung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Elvira Hölzner
Verbandsvorsteherin

- Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf deshalb keiner Unterschrift. -

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