Wer hat die für 2,5 Jahre rückwirkende Satzungsänderung beschlossen?

Die unten genannten Mitglieder und Gäste der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes haben am 17.6.2010 die für zweieinhalb Jahre rückwirkende Satzungsänderung der GeWAP Peitz beschlossen, damit die Peitzer- Gewap ihre Altanschlußgebühr an alle Grundstücke durchsetzen kann, die schon vor 1990 an die öffentliche Kanalisation angeschlossen waren und deren Forderungen eigentlich längst verjährt sind.

 

Diese stillschweigend durchgeführte und für zweieinhalb Jahre rückwirkende Satzungsänderung wurde von den unten einzeln genannten Verbandsmitgliedern beschlossen, weil der Gesetzgeber, das Land Brandenburg der Auffassung ist, dass bis zum 2.10.2008 die Forderungen verjährt waren.

So beschließt man denn einfach im Jahre 2010, dass die neue Satzung rückwirkend ab 1.1.2008 gelten solle und damit angeblich keine  Verjährung eintritt….

Welche Bürger diese Verbandsmitglieder sind und wer das Beschlossen hat hier einzeln:

 

1.: Für Peitz: Herr Bernhard Schonnop (Stellvertreter   Mario Witt   war nicht anwesend)

2.: Für Drachausen: Frau Angelika Majaura (Stellvertreter Hubert von Derschau war nicht anwesend)

3.: Für Drehnow: Herr Martin Richter (Stellvertreter Stellvertreter Lutz Graske war nicht anwesend)

4.: Für Heinersbrück: Herr Jürgen Nagora (Stellvertreter Peter Rocha war nicht anwesend)

5.: Für Jänschwalde: Herr Horst Handschke (Stellvertreter Arnd Rost war nicht anwesend)

6.: Für Tauer: Herr Volker Kalzke (Stellvertreter Uwe Hanke war nicht anwesend)

7.: Für Turnow-Preilack: Stellvertreter Herr Lothar Stecklina (Ulrich Kärgel  war entschuldigt)

8.: Die Verbandsvorsteherin die alle Bescheide unterzeichnete: Frau Elvira Hölzner war  anwesend,

9.: Gäste: Herr Otto , Geschäftsführer der GEWAP; anwesend

10.: Frau Kochan Protokollant; anwesend

11.:Rechtsanwalt Herr Dr. Zien anwesend.

 

Die oben genanten Personen haben die am 17.6.2010 die für zweieinhalb Jahre Rückwirkende Änderung der Satzung so beschlossen, so dass die im Juni 2010 neu erstellte Satzung Rückwirkend zum 1.1.2008 gilt und damit die Forderungen der Altanschließergebühr der Gewap trotz Verjährung durchgeboxt werden sollen!

Es gab keine Gegenstimmen!

Betroffen sind die folgenden Ortschaften:

Drachausen, Drehnow, Heinersbrück, Tauer, Turnow-Preilack, Drewitz, Jänschwalde, Peitz,

 

Es sollen Forderungen auf die Bevölkerung umgelegt werden, deren Original-Rechnungen

Seit ca. 10 Jahren nicht mehr existieren!!!

 

Umfassende Informationen mit Quellangaben finden sie auf der Webseite

 www.Night-Letter.de

 

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